Die GOT liefert den Rahmen
Das Gebührenverzeichnis benennt tierärztliche Leistungen und den einfachen Gebührensatz. Nach § 2 GOT können Gebühren grundsätzlich vom Einfachen bis zum Dreifachen dieses Satzes bemessen werden. Die Wahl innerhalb des Rahmens berücksichtigt unter anderem Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände des Falls.
Im Notdienst gelten besondere Regeln
§ 4 GOT sieht für Leistungen im tierärztlichen Notdienst mindestens den zweifachen und höchstens den vierfachen Gebührensatz sowie eine Notdienstgebühr vor. Bei einem akuten medizinischen Problem hat die Versorgung Vorrang. Die Rechnung lässt sich anschließend mit den ausgewiesenen Positionen und dem angewandten Satz prüfen.
Eine Gesamtsumme in Bausteine zerlegen
Untersuchung, Bildgebung, Narkose, Operation, Arzneimittel, Verbrauchsmaterial und Nachsorge können getrennt berechnet werden. Eine pauschale Preiszahl ohne konkreten Fall wäre deshalb irreführend. Bitten Sie bei planbaren Eingriffen um eine Einordnung des voraussichtlichen Ablaufs und möglicher Zusatzschritte.
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